Reitabzeichen 4
Reitabzeichen 4 (RA 4)
Das Reitabzeichen 4 ist aufbauend zum Reitabzeichen 5 angelegt und ermöglicht Reitern in Leistungsprüfungen der Klasse L zu starten. Die Voraussetzungen zum Antreten der Prüfungen sind das bestandene Reitabzeichen 5 (seit mindestens 3 Monaten) und die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört.
Teilprüfungen Reiten
Die Inhalte der Teilprüfung Dressur werden in einer Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an die Klasse A gemäß Aufgabenheft geprüft. In dieser Teilprüfung sind keine Hilfszügel erlaubt.
Die Inhalte der Teilprüfung Springen werden in einer Stilspringprüfung der Klasse A mit Standardanforderungen geprüft. Des Weiteren erfolgt eine Überprüfung des Reitens im leichten Sitz.
Stationsprüfungen
In der ersten Stationsprüfung wird ein Prüfungsgespräch in Bezug auf die gezeigten praktischen Teilprüfungen geführt. Hierbei wird die Reitlehre (Skala der Ausbildung & Hilfengebung) gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse geprüft.
Die Grundkenntnisse zur Fitness des Reiters sind Bestandteil der zweiten Stationsprüfung. Dies bezieht sich auf die Kondition, Konstitution, Koordination und Psyche des Reiters.
Des Weiteren werden in der dritten Stationsprüfung die Kenntnisse über die Grundausrüstung eines Reitpferdes geprüft. Dabei wird auch auf die Wirkungsweisen von Reithalftern, Gebissen und Hilfszügeln Bezug genommen. Ferner soll der Prüfling in der Lage sein die korrekte Lage von verschiedenen Sätteln beurteilen zu können.
Wer hat bestanden?
Zum Bestehen des Reitabzeichen 4 muss mindestens die Durchschnittsnote 5,5 aus allen Teilprüfungen erreicht werden. Dabei darf keine Einzelnote unter 5,0 sein. Die Leistungen in den Stationsprüfungen müssen mit „bestanden“ gewertet sein.
Erklärung zum Reitabzeichen 4 im YouTube-Video:
In dem folgenden Video der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfolgt eine Zusammenfassung der praktischen und theoretischen Inhalten im RA 4:
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