Reitabzeichen 4 Springspezifisch
Reitabzeichen 4 (RA 4) Springspezifisch
Das Reitabzeichen 4 Springspezifisch ist aufbauend zum Reitabzeichen 5 angelegt und ermöglicht Reitern in Leistungsprüfungen Springen der Klasse L zu starten. Die Voraussetzungen zum Antreten der Prüfungen sind das bestandene Reitabzeichen 5 (seit mindestens 3 Monaten) und die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört.
Teilprüfungen Reiten
Die Inhalte der Teilprüfung Springen werden in einer Stilspringprüfung Klasse A** mit Standardanforderungen geprüft.
In der Teilprüfung Dressur wird das Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Springpferden geprüft.
Stationsprüfungen
In der ersten Stationsprüfung wird ein Prüfungsgespräch in Bezug auf die gezeigten praktischen Teilprüfungen geführt. Hierbei wird die Reitlehre (Skala der Ausbildung & Hilfengebung) gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse geprüft.
Die Grundkenntnisse zur Fitness des Reiters sind Bestandteil der zweiten Stationsprüfung. Dies bezieht sich auf die Kondition, Konstitution, Koordination und Psyche des Reiters.
Des Weiteren werden in der dritten Stationsprüfung die Kenntnisse über die Grundausrüstung eines Reitpferdes geprüft. Dabei wird auch auf die Wirkungsweisen von Reithalftern, Gebissen und Hilfszügeln Bezug genommen. Ferner soll der Prüfling in der Lage sein die korrekte Lage von verschiedenen Sätteln beurteilen zu können.
Wer hat bestanden?
Zum Bestehen des Reitabzeichen 4 Springspezifisch muss in der Schwerpunktprüfung eine Note von 6,0 und in der zweiten Teilprüfung eine Note von 5,0 erreicht werden. Die Leistungen in den Stationsprüfungen müssen mit „bestanden“ gewertet sein.
Erklärung zum Reitabzeichen 4 Disziplinspezifisch im YouTube-Video:
In dem folgenden Video der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfolgt eine Zusammenfassung der praktischen und theoretischen Inhalte im RA 4 Disziplinspezifisch:
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