Reitabzeichen 4 Dressurspezifisch
Reitabzeichen 4 (RA 4) Dressurspezifisch
Das Reitabzeichen 4 ist aufbauend zum Reitabzeichen 5 angelegt und ermöglicht Reitern in Leistungsprüfungen Dressur der Klasse L zu starten. Die Voraussetzungen zum Antreten der Prüfungen sind das bestandene Reitabzeichen 5 (seit mindestens 3 Monaten) und die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört.
Teilprüfungen Reiten
Die Inhalte der Teilprüfung Dressur werden in einer Dressurreiteraufgabe der Klasse L auf Trense gemäß Aufgabenheft geprüft. In dieser Teilprüfung sind keine Hilfszügel erlaubt.
In der Teilprüfung Springen wird das Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks geprüft.
Stationsprüfungen
In der ersten Stationsprüfung wird ein Prüfungsgespräch in Bezug auf die gezeigten praktischen Teilprüfungen geführt. Hierbei wird die Reitlehre (Skala der Ausbildung & Hilfengebung) gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse geprüft.
Die Grundkenntnisse zur Fitness des Reiters sind Bestandteil der zweiten Stationsprüfung. Dies bezieht sich auf die Kondition, Konstitution, Koordination und Psyche des Reiters.
Des Weiteren werden in der dritten Stationsprüfung die Kenntnisse über die Grundausrüstung eines Reitpferdes geprüft. Dabei wird auch auf die Wirkungsweisen von Reithalftern, Gebissen und Hilfszügeln Bezug genommen. Ferner soll der Prüfling in der Lage sein die korrekte Lage von verschiedenen Sätteln beurteilen zu können.
Wer hat bestanden?
Zum Bestehen des Reitabzeichen 4 Dressurspezifisch muss in der Schwerpunktprüfung eine Note von 6,0 und in der zweiten Teilprüfung eine Note von 5,0 erreicht werden. Die Leistungen in den Stationsprüfungen müssen mit „bestanden“ gewertet sein.
Erklärung zum Reitabzeichen 4 Disziplinspezifisch im YouTube-Video:
In dem folgenden Video der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfolgt eine Zusammenfassung der praktischen und theoretischen Inhalte im RA 4 Disziplinspezifisch:
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