Reitabzeichen 2
Reitabzeichen 2 (RA 2)
Das Reitabzeichen 2 ist aufbauend zum Reitabzeichen 3 angelegt und kann neben der Belegung des Reitabzeichens auch über Turniererfolge eritten werden. Die Voraussetzungen zum Antreten der Prüfungen sind das bestandene Reitabzeichen 3 (seit mindestens 3 Monaten) und die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört.
Teilprüfungen Reiten
Die Inhalte der Teilprüfung Dressur werden in einer Dressurreiterprüfung der Klasse L auf Kandare gemäß Aufgabenheft geprüft.
Die Inhalte der Teilprüfung Springen werden in einer Stilspringprüfung der Klasse L mit Standardanforderungen geprüft.
Stationsprüfungen
In der ersten Stationsprüfung wird ein Prüfungsgespräch in Bezug auf die gezeigten praktischen Teilprüfungen geführt. Hierbei wird die Reitlehre (Skala der Ausbildung & Hilfengebung) gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse L geprüft.
In der zweiten Stationsprüfung wird die korrekte Anpassung von Ausrüstungsgegenständen am Pferd geprüft. Hierbei stehen insbesondere verscheidene Gebisse und die Kandare im Vordergrund.
Des Weiteren werden in der dritten Stationsprüfung die Kenntnisse der Trainingslehre des Pferdes vertieft. Dabei sind die funktionale Anatomie und Exterieurlehre wichtige Schwerpunkte.
Wer hat bestanden?
Zum Bestehen des Reitabzeichen 2 muss mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht werden. Dabei darf keine Einzelnote unter 5,0 sein. Die Leistungen in den Stationsprüfungen müssen mit „bestanden“ gewertet sein.
Erklärung zum Reitabzeichen 2 im YouTube-Video:
In dem folgenden Video der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfolgt eine Zusammenfassung der praktischen und theoretischen Inhalten im RA 2:
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